Häufig gestellte Fragen

Ist InGA eine Lösung zur statischen oder dynamischen Steuerung? (DSO)

  • Aus Sicht der Ladeinfrastruktur ist eine Steuerung der Ladepunkte immer dynamisch. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Verteilung des Netzengpasses diskriminierungsfrei auf die betroffenen teilnehmenden CPOs verteilt wird und diese selbst entscheiden, welche Zählpunkte [bzw. dort angeschlossenen Ladepunkte (LDP)] sie zum Einhalten der Restriktion benötigen. Falls z. B. gar kein LDP besetzt ist, ist auch keine Restriktion weiterzugeben
  • Daraus folgt, dass der DSO trotz einem möglicherweise planerischen Einsatz eine dynamische Steuerung auf Infrastrukturseite erzeugt. Das ist einer der prägnantesten Vorteile von InGA, da Pooleffekte je CPO zugelassen werden (und damit die Beeinträchtigung pro Nutzer minimiert werden kann)

Was sind die Mehrwerte für Netzbetreiber? (DSO)

  • Einheitliche Schnittstelle für alle CPOs im eigenen Netzgebiet
  • Skalierungsfähiges, digitales System zur Steuerung von Ladeinfrastruktur
  • Kompatibel zu zur Zeit diskutierten §14a-EnWG-Änderungen und SMGW-Einbaupflichten
  • DSO kann langsam (planerisch) starten und mit steigender Transparenz der NS immer weiter dynamisieren

Was sind die Mehrwerte für Ladesäulenbetreiber/ Backendbetreiber? (CPO)

  • Verbesserung der bestehenden Kostenbasis um bis zu 15 %, lokal unterschiedlich je nach Netzentgeltgestaltung der DSOs
  • Einheitliche Schnittstelle für alle eigenen Ladestationen bei teilnehmenden DSOs
  • Vorbereitung auf zukünftige Umsetzung einer Steuerung nach neuem §14a ENWG

Warum ist eine Teilnahme an InGA schon heute sinnvoll? (CPO, DSO)

Meldet InGA sich, wenn die BDEW-Ampel auf Rot umschaltet?

Restriktionen sind durch CPOs einzuhalten – Nichteinhaltungen werden anhand von Messdaten (spätestens am Folgetag) identifiziert, dokumentiert und können entsprechend pönalisiert werden.

Meldet sich InGA, wenn alles in Ordnung ist? (Ladevorgänge werden entsprechend geregelt)

Zusammenfassung der jeweils gesteuerten Zählpunkte erfolgt täglich.

Gibt man InGA einen Wert vor oder misst InGA an der Ortsnetzstation?

Man gibt InGA einen Wert vor. Ob sich dieser auf eine planerische Grundlage bezieht oder durch Realmesswerte und Prognosen dynamisch berechnet wird, spielt keine Rolle.

Warum werden die Livewerte der Ladungen (Backend) nicht von InGA übertragen?

  • Reale Messwerte sind zur Zeit nicht Bestandteil des §14a-EnWG-Rechtsrahmens. Die erhobenen Messdaten (im 15-min-Intervall) werden zum Nachweis der Einhaltung der Restriktionen erhoben
  • Es ist angedacht, bei entsprechendem Interesse von DSO einen Zusatzservice für CPO anzubieten, Livedaten (bzw. nahezu Livedaten) zu generieren – hierzu sind noch weitere Gespräche zwischen CPO und DSO zu führen. InGA-seitig ist dies ohne Weiteres abbildbar. In Tests konnte bewiesen werden, dass das System grundsätzlich in der Lage ist, Restriktionen innerhalb von <30 s umzusetzen, gemessen vom Zeitpunkt der Aktivierung einer Restriktion bis zum zurückgemeldeten Messwert

Welche Kosten fallen durch den Einsatz von InGA an? (CPO, DSO)

Die Nutzung von InGA ist sowohl für DSO als auch CPO kostenpflichtig. Für beide Partner wird zwischen einem Fixkostenanteil sowie einem Zählpunkt- bzw. Ladepunktanteil unterschieden.

Wie wirkt sich §14a EnWG auf die Notwendigkeit einer Steuerung aus? (DSO)

Aktueller Rechtsrahmen:

  • Aktuell ist Teilnahme am §14a EnWG freiwillig und bedingt einen separaten Zählpunkt. Benefit für Nutzer: Bei vielen DSOs ein Erlass des Zähler-Grundpreises sowie Ersparnis von bis zu 4,5 ct/kWh (für jede verbrauchte kWh, nicht nur für die in den Zeiten einer möglichen Ansteuerung)
  • DSO kann über Methodiken der Ansteuerung selbst entscheiden (z. B. InGA, Zeitschaltuhr, Funkrundsteuerung etc.)

Wie kann InGA bei §14a EnWG helfen? (DSO, CPO)

Aktueller Rechtsrahmen

  • DSO kann InGA als Steuerungsoption neben bisherigen Metriken anbieten (Wahlfreiheit des Netzanschlussnehmers)
  • Bei Einsatz von InGA und Teilnahme des CPO kann die Steuerung der Ladepunkte schon heute, ohne SMGW, sichergestellt werden – Voraussetzung: Ladestation/Ladebox ist an ein Backend (z. B. eOperate etc.) angeschlossen
  • Netzanschlussleistung des Netzanschlussnehmers wird hinterlegt und systemisch mit einbezogen
  • Im Falle eines identifizierten Netzengpasses durch den DSO (wie er dazu kommt, obliegt dem DSO) wird dieser diskriminierungsfrei unter allen betroffenen Zählpunkten aufgeteilt
  • Nachweis der Steuerung via Messdaten aus der Ladeinfrastruktur

Kann sich InGA förderschädlich auf bereits aufgebaute Ladeinfrastruktur auswirken? (CPO)

  • Mit Blick auf die aktuellen Förderprogramme des Bundes für öffentliche Ladeinfrastruktur ist nicht von einer förderschädlichen Auswirkung auszugehen. Die Fördervoraussetzungen sind neben technischen Aspekten (u. a. Kompatibilität zur LSV) an organisatorische Aspekte wie z. B. physische Zugänglichkeit des Ladepunkts geknüpft. Diese Aspekte bleiben durch InGA unberührt
  • Auch die Fördermöglichkeiten für Privatpersonen über die KfW ist durch die Nutzung von InGA nicht betroffen – sie wird sogar indirekt erwünscht

Was bedeutet „intelligente Steuerung“ und muss diese unmittelbar angewendet werden?

Ladestationen gelten als intelligent gesteuert, wenn sie sich vernetzen lassen und in das Energie­versorgungs­system eingebunden sind. Die intelligente Steuerung kann entweder in der Lade­station selbst eingebettet sein oder durch eine separate Komponente umgesetzt werden, wie etwa mit einem Energiemanagementsystem.

Die intelligente Steuerung muss nicht direkt angewendet werden. Die Lade­station muss lediglich die Fähigkeit haben, mittels einer Schnitt­stelle intelligent gesteuert werden zu können. Ziel ist es, möglichst „intelligente“ Lade­infra­struktur zu fördern, die auch zukünftig die Möglichkeit bietet, eine Steuerung zuzulassen.

Dies geschieht natürlich nur, wenn Sie dies mit Ihrem Strom­netz­betreiber auch vereinbart haben.

(Quelle: KfW)

Wie erhalte ich als Ladesäulenbetreiber reduziertes Netznutzungsentgelt? (CPO)

  • Abschluss der §14a-EnWG-Vereinbarung gegenüber teilnehmender DSO bzw. Berücksichtigung der AGBs
  • Beauftragung des Backendbetreibers, der InGA-zertifiziert ist oder Anstoß zur Zertifizierung des Backendbetreibers bei InGA. Es kann möglich sein, dass zur InGA-Nutzung weitere Servicebausteine beim Backendbetreiber abgeschlossen werden müssen

Wie oft werden meine Kunden gesteuert? (CPO)

  • Steuerung nur bei netzkritischen Situationen, um Netzausfall zu verhindern
  • Aktuell eher wenige Einschränkungen erwartet, da EV-Durchdringung noch sehr gering

Wie kann eine Teilnahme an InGA beendet werden? (CPO)

  • Kündigung des §14a-EnWG-Vertrages gegenüber DSO mit entsprechender Kündigungsfrist bzw. Berücksichtigung der AGBs
  • Kündigung einer etwaigen Zusatzvereinbarung mit Backendbetreiber über Teilnahme gemäß entsprechender Kündigungsfrist

Berücksichtigt InGA, ob Fahrzeuge ein- oder dreiphasig laden? (DSO, CPO)

  • Nein, da eine Einschränkung für die Gesamtleistung pro Netzanschlusspunkt vorgeben wird, nicht spezifisch je Phase.
  • Ladestations-/Fahrzeug-Kombinationen mit ISO-15118-Nutzung erhöhen somit den Freiheitsgrad des CPO erheblich und mindern maßgeblich mögliche Auswirkungen auf den EV-Nutzer